Auch dem Gericht erschien der Berufungskläger anlässlich der mündlichen Berufungsverhandlung vom 5. März 2003 als allseits orientiert und durchaus intelligent. Der Berufungskläger selbst nimmt für sich im Übrigen in Anspruch, hyperintelligent zu sei. Weiter macht der Verteidiger geltend, wenn man die behauptete Intelligenz des Berufungsklägers dem Einfluss des Herrn P. gegenüber stelle, ebenso der Abhängigkeit gegenüber der Chirurgenfamilie C. in Griechenland und schliesslich dem 21