01, S. 5). Es ist offensichtlich und für den Berufungskläger, der Anwalt und Notar und im Zeitpunkt der Tat noch immer in der Rechtsberatung tätig gewesen ist, ohne Zweifel leicht zu erkennen, dass er durch sein Verhalten wirtschaftlich besser gestellt - also bereichert - worden ist, indem ihm das Geld, das er für die 20