Im übrigen ist gemäss Aktenlage bis anhin aus der in Griechenland getätigten Investition weder Geld zurück geflossen, noch wurde das Projekt in Griechenland ausgeführt. Ob und allenfalls wann das Projekt realisiert werden und Gewinn abwerfen wird, ist völlig unklar (vgl. die Aussage des Berufungsklägers anlässlich der untersuchungsrichterlichen Einvernahme vom 6. Sep- 18