K. Mit Schreiben vom 8. Juli 2004 an den Kantonsgerichtsvizepräsidenten fragte Rechtsanwalt Dr. iur. Carlo Portner an, ob nun eine zweite mündliche Berufungsverhandlung angesetzt werde. Am 12. Juli 2004 teilte der Kantonsgerichtsvizepräsident Rechtsanwalt Dr. iur. Carlo Portner mit, dass keine weitere mündliche Berufungsverhandlung stattfinden werde, nachdem bereits eine Berufungsverhandlung stattgefunden habe, in der er und sein Mandant sich einlässlich hätten äussern können. Von einer weiteren mündlichen Berufungsverhandlung seien keine zusätzlichen Aufschlüsse bezüglich der strittigen Sache zu erwarten.