Ein in die Tiefe gehender Psychiater hätte sich nun beispielsweise mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der Täter das Delikt in subjektiver Hinsicht überhaupt habe erfüllen wollen und können. Umgekehrt hätte auch die Frage aufgebracht werden müssen, warum denn kein Geld zurückgeflossen sei, was wiederum zu der Frage führe, ob A. so mit geistigen Gütern gesegnet sei, wie dies von ihm und seiner Familie immer wieder betont werde. Indirekt müsse dies zur Frage führen, ob A. nur über eine gewaltige Portion Bauernschläue verfüge. Weiter sei weder bewiesen noch anderweitig nahegelegt, dass A. sich oder einen anderen unrechtmässig bereichert habe. Es sei auch wichtig, dass der Täter den