Es sei vorerst ein medizinisches Gutachten bezüglich der somatischen Seite (allfällige Demenz etc.) in Auftrag zu geben. b) Anschliessend sei aufgrund des Ergebnisses des somatischen Gutachtens ein weiteres psychiatrisches Gutachten in Auftrag zu geben. 3. Unter amtlicher und ausseramtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge für das Straf- und Berufungsverfahren zu Lasten des Staates.“