I. Mit Stellungnahme vom 22. Juni 2004 stellte Rechtsanwalt Dr. iur. Carlo Portner folgende Anträge: „1. Es sei ein weiteres psychiatrisches Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit und Massnahmebedürftigkeit des Angeklagten in Auftrag zu geben, möglichst von einem forensisch tätigen Experten im Raume Basel oder Zürich. 2. Eventualiter: a) Es sei vorerst ein medizinisches Gutachten bezüglich der somatischen Seite (allfällige Demenz etc.) in Auftrag zu geben.