b) Mit Schreiben vom 14. April 2003 eröffnete das Kantonsgerichtspräsidium Rechtsanwalt Dr. iur. Carlo Portner sowie dem zuständigen Staatsanwalt die Möglichkeit, sich zur vorgesehenen Nomination eines Experten sowie zur Fragestellung zu äussern. Am 2. Mai 2003 stellte Rechtsanwalt Dr. iur. Carlo Portner die Anträge, es sei ein Psychiater mit Wohn- und Arbeitsort ausserhalb des Kantons mit der Expertise zu beauftragen und der Experte müsse über genügend Lebenserfahrung und Sachverstand verfügen. Er schlug unter anderem vor, Dr. med.