H. a) Mit Beschluss vom 5. März 2003, mitgeteilt am 9. April 2003, beschloss der Kantonsgerichtsausschuss von Graubünden: „1. Das Verfahren vor Kantonsgerichtsausschuss Graubünden wird vertagt. 2. Es wird eine weitere Expertise eingeholt. 3. Die Kosten dieses Beschlusses bleiben bei der Prozedur. 4. (Mitteilung).“