Zur Sache befragt, konnte A. bestätigen, dass ihm der Steigerungserlös aus der freiwilligen öffentlichen Versteigerung der Liegenschaft AA. in AB. im Januar 1997 überwiesen worden sei. Davon habe er die Erbschaftsschulden bezahlt; verblieben sei ein Betrag in der Grössenordnung von Fr. 400'000.--, den er für das Geschäft in Griechenland verwendet habe. Zudem wies A. darauf hin, dass er im Zusammenhang mit der Erbteilung nicht als amtlich eingesetzter Erbschaftsverwalter fungiert habe. Die Überweisung des Geldes an seinen Geschäftspartner C. sei über das Konto der AK. (welche noch heute existiere) erfolgt; dies aufgrund einer Darlehensvereinbarung vom 17. Dezember