Er sei im weiteren von der Idee wie besessen beziehungsweise auf das Projekt der Müllverbrennungsanlage fixiert gewesen. Das spreche für eine Verminderung der Steuerungsfähigkeit, wenn nicht gar ein Ausschluss derselben bestanden habe, sofern überhaupt die Einsichtsfähigkeit gegeben gewesen sei. Strafmildernd sei das Ergebnis der beantragten Oberexpertise abzuwarten, das mit Sicherheit bei A. eine 8