Vielmehr habe er bereits am 13. Dezember 1996 der AN. einen Vergütungsauftrag über USD 237'000.- - an die AM. in Athen übergeben, weil die Sache offenbar dringend gewesen sei. Der Betrag sei via eine Krediterhöhung auf dem Konto der AK. in AF., deren einziger Verwaltungsrat A. sei, verfügbar gewesen. Weil der Kredit sich nicht länger habe offen halten lassen beziehungsweise A. die Zinsen nicht habe längere Zeit bezahlen können, habe er die inkriminierte Handlung vorgenommen, indem er die Zahlung des Kreisamtes AG. zur Begleichung seiner Schuld gegenüber der AN. verwendet 7