In der Folge wurde die ärztliche Direktion der Psychiatrischen Klinik Waldhaus mit der Erstellung einer Expertise beauftragt, welche am 5. April 2002 erstattet wurde. Darin findet sich folgende Beurteilung des geistigen Zustandes von A.: „1. War der Angeschuldigte zur Zeit seiner Tat (1997) in seiner geistigen Gesundheit oder in seinem Bewusstsein beeinträchtigt oder war er geistig mangelhaft entwickelt, so dass seine Fähigkeit zur Einsicht in das Unrecht der Tat oder zum Handeln gemäss dieser 4