C. Mit Eingabe vom 10. September 2001 stellte A. beim zuständigen Untersuchungsrichter Antrag auf Einholung eines psychiatrischen Gutachtens, da er sich „sein Verhalten normaliter nicht erklären“ könne. In der Folge wurde die ärztliche Direktion der Psychiatrischen Klinik Waldhaus mit der Erstellung einer Expertise beauftragt, welche am 5. April 2002 erstattet wurde.