Nachdem auch M. am 22. Dezember 1994 verstorben war, beauftragten F. und E. den Angeklagten, das Einfamilienhaus in AB. in einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung zu veräussern. Diese Versteigerung wurde vom Kreisnotar AG. am 22. November 1996 durchgeführt. Der Verwertungserlös belief sich auf Fr. 496'000.- -. Diesen Betrag, abzüglich Kosten der Steigerung in der Höhe von Fr. 7'007.20, mithin somit Fr. 488'992.80, überwies das Notariat des Kreises AG. dem Angeklagten am 29. Januar 1997. Statt diesen Betrag an die Erben weiterzuleiten, finanzierte A. damit ein Projekt für eine Sondermüllverbrennungsanlage in Griechenland.