Im Schweizerischen Zentralstrafregister ist A. mit zwei Eintragungen verzeichnet. Am 1. Februar 1984 verurteilte ihn das Kreisgericht AF. wegen fortgesetzter Urkundenfälschung sowie fortgesetzter ungetreuer Geschäftsführung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten, wobei ihm der bedingte Strafvollzug unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren gewährt wurde.