Auch der Wildhüter S. gab bei seinen Befragungen zu Protokoll, es sei ihm beim ersten Betrachten der Trophäe aufgefallen, dass diese von der Jagdbarkeit her zweifelhaft gewesen sei, zumal die linke Stange einen Sechser mit sehr schwach ausgebildetem Hinterspross und die rechte Stange einen Gabler gezeigt habe. Aufgrund der vorliegenden Trophäe und der Aussagen der Zeugen U. und S. muss daher davon ausgegangen werden, dass die Jagdbarkeit des Rehbockes - entgegen der Aussagen von T. A. - für alle Beteiligten - und zwar eben gerade nach den vorgenommenen Veränderungen - zweifelhaft gewesen war.