(act. II/5). Er sei sich zu diesem Zeitpunkt über die Jagdbarkeit des Rehbockes sicher gewesen. b) Der Zeuge C. führte anlässlich der Hauptverhandlung auf Befragen hin aus, dass er den fraglichen Rehbock in der Zeit von Juni bis August 2001 ca. 30 Mal aus einer Entfernung von ca. 8 Metern mit blossem Auge beobachtet habe. Er habe ihn als ungeraden Sechser angesprochen. Die linke Stange habe genau gleich ausgesehen, wie die ihm vor Schranken gezeigte Trophäe. Nach seiner Einschätzung sei jedoch der Zacken am beobachteten Rehbock etwa 1-2 Millimeter länger gewesen.