5. a) Sowohl in seiner polizeilichen Einvernahme als auch anlässlich der Hauptverhandlung betonte T. A., dass er das fragliche Tier bereits vor der Jagd mehrfach gesehen und eindeutig als ungeraden Sechser angesprochen habe (act. I/3). Über dessen Jagdbarkeit habe er zu keinem Zeitpunkt Zweifel gehabt. Er habe zuerst vor Ort fünfmal die Ringprobe durchgeführt, wobei der dafür verwendete Schlüsselbund viermal frei geschwebt und einmal zu Boden gefallen sei. Wieder zurück in der Hütte habe er die Ringprobe nochmals durchgeführt, jedoch nur um seinen Kindern zu zeigen, wie die Jagdbarkeit eines Rehbockes überprüft werde 13