T. A. habe sich in Gegenwart der anderen anwesenden Jäger für sein Vorgehen geschämt und sich nicht zu einem Geständnis durchringen können. Deshalb habe er ausgesagt, dass er so etwas nie machen würde. Wildhüter S. sagte zu T. A., dass er die Trophäe zurückbehalten und eine Untersuchung beim kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Graubünden anordnen werde. Am kommenden Tag habe er - T. A. - jedoch den Wildhüter angerufen und ihm gesagt, er hätte an der Trophäe „herumgehaudert“, jedoch nicht, damit der Ring besser hinge, sondern um die beiden Schränze zu retuschieren.