Da er die Trophäe aus Zeitmangel nicht abschliessend kontrollieren konnte, habe er T. A. angewiesen, die Trophäe am 31. Oktober 2001 zur Annahme nach D. mitzunehmen. Wildhüter S. sagte am 9. Oktober 2002 vor Bezirksgerichtspräsidium Surselva aus, dass er die Trophäe am 13. Oktober 2001 nicht untersucht und daher die linke Stange auch nicht als knapp erlaubt eingestuft habe. Am 31. Oktober 2001 - so T. A. - habe ihn der Wildhüter auf eine Veränderung der linken Stange auf Höhe Spross aufmerksam gemacht. T. A. habe sich in Gegenwart der anderen anwesenden Jäger für sein Vorgehen geschämt und sich nicht zu einem Geständnis durchringen können.