Am 12. oder 13. Oktober 2001 habe er den Wildhüter angerufen und ihn angefragt, ob er seine Flinte und eine Rehwildtrophäe zeigen könne. Noch gleichentags sei er nach G. gefahren, wo der Wildhüter zunächst die Flinte, dann die Trophäe kontrolliert habe. Der Wildhüter habe seinen Ring an den Spross der linken Stange gehängt und bestätigt, dass der Rehbock knapp jagdbar gewesen sei. Da er die Trophäe aus Zeitmangel nicht abschliessend kontrollieren konnte, habe er T. A. angewiesen, die Trophäe am 31. Oktober 2001 zur Annahme nach D. mitzunehmen.