4. Gemäss eigenen Aussagen verschwieg T. A. gegenüber dem Wildhüter zunächst, dass er an der Trophäe Veränderungen vorgenommen hatte. Anlässlich der polizeilichen Befragung vom 12. November 2001 (act. I/3) führte T. A. aus, er habe am 5. oder 6. Oktober 2001 den Jagd- und Fischereiaufseher telefonisch angefragt, ob er die Trophäe zur Kontrolle vorbeibringen könne. Der Jagdund Fischereiaufseher habe jedoch erklärt, dass er die entsprechenden Formulare nicht hätte. Am 12. oder 13. Oktober 2001 habe er den Wildhüter angerufen und ihn angefragt, ob er seine Flinte und eine Rehwildtrophäe zeigen könne.