Am Geweihmantel und an den Sprossenenden sei der Knochen sehr kompakt und entsprechend sehr hart. Für die Präparation, wie sie an der Stange festgestellt worden sei, hätte der Jäger mehr Zeit oder aber andere Mittel oder Werkzeuge wie beispielsweise eine Feile oder Glaspapier benötigt. Anlässlich der Hauptverhandlung zeigte T. A. dem Gericht das genaue Vorgehen an einem anderen Rehbockgeweih auf. Diesbezüglich ist jedoch anzumerken, dass sich diese Demonstration dahingehend von der von T. A. behaupteten Vorgehensweise im Gelände unterscheidet, als sie lediglich mit einem leichten und auf alle Seiten hin beweglichen Geweih und nicht mit dem rund 21 kg schweren Tier durchgeführt wurde.