c) Dem Gutachten X. ist weiter zu entnehmen, dass die Beschreibung, wie der Jäger die beschädigte linke Geweihstange repariert beziehungsweise präpariert haben soll, nach Meinung der Experten eher unglaubhaft erscheine. Mit einem dreimaligen Hin- und Herreiben des beschädigten Hintersprosses an einem Stein könne die Reparatur nicht stattgefunden haben. Dafür sei ein Geweihknochen und besonders an einem Sprossenende viel zu hart. Am Geweihmantel und an den Sprossenenden sei der Knochen sehr kompakt und entsprechend sehr hart.