3.a) Anlässlich der polizeilichen Einvernahme sowie auch vor dem Kantonsgerichtsausschuss führte T. A. aus, er sei beim Abtransportieren der Jagdbeute im unwegsamen Gelände mehrmals hingefallen (act. I/3 S. 3; act. II/5). Dadurch seien an der Trophäe zwei Schränze entstanden. Der eine Schranz habe sich beinahe in der tiefsten Einbuchtung hinter dem Spross befunden und sei ca. 1 bis 2 mm tief gewesen. Der zweite Schranz sei rund 5 mm weiter oben gegen das Stangenende hin entstanden und sei höchstens 1 mm tief gewesen. Diese beiden Kratzer hätten wie Feilspuren ausgesehen.