5. Die Verfahrenskosten, bestehend aus: - der Gebühr für das kreisamtliche Mandatsverfahren von Fr. 414.-- - den Untersuchungskosten (inkl. Barauslagen) von Fr. 500.-- - der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.-- total somit Fr. 2'914.-- gehen zulasten des Verurteilten. Diese Kosten sind zusammen mit der Busse von Fr. 500.-- innert 30 Tagen mit dem beiliegenden Einzahlungsschein dem Bezirksgericht Surselva zu überweisen. 6. (Rechtsmittelbelehrung). 7. (Mitteilung).“