Die sichergestellte Trophäe (mit Unterkiefer) verfällt dem Kanton. 5. Die Verfahrenskosten, bestehend aus: - der Gebühr für das kreisamtliche Mandatsverfahren von Fr. 414.-- - den Untersuchungskosten (inkl. Barauslagen) von Fr. 500.-- - der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.-- total somit Fr. 2'914.-- gehen zulasten des Verurteilten.