Der Rehbock wog mit Haupt sauber aufgebrochen 21 kg und wies links eine Stangenhöhe von 23.2 cm auf und rechts eine solche von 22.5 cm. Am 31. Oktober 2001 legte der Angeklagte bei der regionalen Annahmestelle in D. die Trophäe samt Unterkiefer dem Wildhüter zur vorgeschriebenen Begutachtung vor. Dabei stellte dieser am linken Horn unmittelbar im Bereich des schwach ausgebildeten Sprosses Spuren eines Eingriffes fest. Als der Wildhüter den Angeklagten bezüglich der Veränderung der Trophäe zur Rede stellte, stritt dieser eine solche vorerst ab.