Bei der Begutachtung der Jagdbeute prüfte der Angeklagte nach, ob das Tier wie angesprochen als ungerader Sechser zu qualifizieren sei. Dazu führte er nach eigenen Angaben am nur schwach ausgeprägten Spross der linken Stange mit seinem Schlüsselbund die Ringprobe durch. Dabei soll der dazu verwendete Schlüsselbund in vier von fünf Versuchen am Spross hängen geblieben sein. Daher trug er das Tier in der Abschussliste als jagdbar ein. Der Rehbock wog mit Haupt sauber aufgebrochen 21 kg und wies links eine Stangenhöhe von 23.2 cm auf und rechts eine solche von 22.5 cm.