1 Abs. 1 StGB die Frage im Vordergrund, unter welchen Voraussetzungen einem Verurteilten trotz unsicherer Zukunftsaussichten Vertrauen geschenkt werden darf (vgl. P. Albrecht, Der bedingte Strafvollzug bei Alkohol am Steuer, SJZ 1988, S. 101). Vermag der Richter begründetes Vertrauen gewinnen, indem er von der Besserungsaussicht mit Begründung überzeugt ist, so hat er den Vollzug der Strafe aufzuschieben (vgl. Urteil des Kantonsgerichtsausschusses von Graubünden vom 19. April 1999 in Sachen D. E. B., SB 99/22 und vom 20. Oktober 1999 in Sachen G. S., SB 99/65).