persönlichen und gesellschaftlichen Ursachen und Beweggründe für deliktisches Verhalten in der Zukunft ändern können (vgl. PKG 1993 Nr. 24). In diesem Sinne steht bei der Prüfung der günstigen Prognose gemäss Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 StGB die Frage im Vordergrund, unter welchen Voraussetzungen einem Verurteilten trotz unsicherer Zukunftsaussichten Vertrauen geschenkt werden darf (vgl. P. Albrecht, Der bedingte Strafvollzug bei Alkohol am Steuer, SJZ 1988, S. 101).