richtsausschusses Akten des Strassenverkehrsamtes Graubünden mitsamt Gutachten beigezogen wurden – Akten, welche der Vorinstanz nicht zur Verfügung standen. Der Kantonsgerichtsausschuss kommt demnach - vor allem nach Vorliegen des Gutachtens, des Arztberichtes sowie der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 12. Juni 2003 - zum Schluss, dass die streitige Strafsache gestützt auf die vorliegenden Akten ohne mündliche Verhandlung sachgerecht entschieden werden kann. Von einer mündlichen Berufungsverhandlung ist demzufolge abzusehen.