A. lebe seit Anfang November 2002 alkoholabstinent und stehe überdies seit Jahren unter ärztlicher Betreuung wegen Diabetes mellitus Typ II. Die niedrige Blutalkoholkonzentration, die Fahrstrecke und der Umstand, dass kein Unfall verursacht worden sei, müsse bei der Beurteilung seiner Bewährungsaussichten ebenfalls berücksichtigt werden. Bei einer Gesamtwürdigung der persönlichen Verhältnisse von A. (Alter, Gesundheitszustand, finanzielle Lage) und unter Berück- 7