Die kontrollierte Abstinenz muss durch einen Arzt ausreichend dokumentiert und anschliessend beim Strassenverkehrsamt eingereicht werden. 4. Wie beurteilen Sie die Prognose ? Relativ ungünstig, es sei denn, der Expl. verbleibe über mehrere Jahre unter ärztlicher Kontrolle abstinent. 5. Wenn keine Trunksucht vorliegt: Ist parallel zum auszusprechenden Warnungsentzug eine kontrollierte Alkoholabstinenz anzuordnen? Wenn ja, wie lange? Entfällt. 6. Wie steht es mit der Eignung, ein Motorfahrrad zu lenken? Unter nachgewiesener Abstinenz ist diese Eignung gegeben.