Der Expl. sollte mindestens 12 Monate nachweislich alkoholabstinent gelebt haben, ehe ihm der Führerausweis wieder erteilt werden darf. 3. Ist bei einer Trunksucht vor der Wiedererteilung des Führerausweises eine nochmalige spezialärztliche Begutachtung erforderlich, oder genügt dann der Nachweis der kontrollierten Alkoholabstinenz? Eine nochmalige spezialärztliche Begutachtung erscheint nicht erforderlich. Die kontrollierte Abstinenz muss durch einen Arzt ausreichend dokumentiert und anschliessend beim Strassenverkehrsamt eingereicht werden.