In der Folge setzte er sich ans Steuer seines Taxis der Marke Mercedes, xxx., und fuhr nach M., wo er einen Gast abholte, um ihn nach L. zu fahren. Vor dem Kleidergeschäft N. liess A. den Gast aussteigen und fuhr weiter in Richtung Schulhausplatz, wo er von Polizeibeamten der Kantonspolizei O. angehalten und kontrolliert wurde. Da der Verdacht bestand, dass er sein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gelenkt hatte, wurde er einem Alcotest und anschliessend einer Blutprobe im Spital O. unterzogen. Die Blutanalyse ergab für den Zeitpunkt des Ereignisses eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0.82 Gewichtspromille.“