Gemäss SVG-Massnahmeregister (ADMAS) musste das Strassenverkehrsamt Graubünden A. den Führerausweis dreimal entziehen: am 7. November 1989 wegen Angetrunkenheit (bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,84 Gewichtspromillen) für zwei Monate, am 26. September 1992 wegen Geschwindigkeitsüberschreitung wiederum für zwei Monate und am 9. September 1996 schliesslich wegen neuerlicher Angetrunkenheit (bei einer Blutalkoholkonzentration vom mindestens 3.04 Gewichtspromillen) für neun Monate. Im Leumundsbericht der Kantonspolizei Graubünden vom 19. Oktober 2002 wird A. ein guter Ruf und Leumund attestiert. Über seine Person und sein Verhalten sei nichts Nachteiliges be-