Gemäss Angaben der Steuerverwaltung Graubünden ist A. für die Steuerperiode 1999/2000 mit einem Reineinkommen von Fr. 24'100.— veranlagt; steuerbares Vermögen besitzt er keines. Auch Schulden hat er eigenen Aussagen zufolge keine. Im schweizerischen Zentralstrafregister ist A. mit einer Vorstrafe verzeichnet. Am 11. April 1997 verurteilte ihn der Kreisgerichtsausschuss Surses wegen vorsätzlichen Fahrens in angetrunkenem Zustand, Verletzung von Verkehrsregeln, Verstoss gegen Art. 2 Abs. 4 VRV und Widerhandlung gegen Art. 15 Abs. 1 ARV2 zu 60 Tagen Gefängnis und Fr. 300.— Busse.