Anlässlich der gleichentags durchgeführten untersuchungsrichterlichen Einvernahme gab B. zu Protokoll, dass A. sie heftig gewürgt habe. Dies habe sehr geschmerzt und sie habe kaum mehr atmen können. Zudem sei sie mit ihrer rechten Schläfe heftig gegen einen im Hauseingang stehenden Kinderwagen gestossen. Ihre Schläfe und ihr Hals würden immer noch schmerzen (vgl. act. 4.12.). Im Anschluss an eine weitere untersuchungsrichterliche Einvernahme vom 4. März 2002 teilte B. der zuständigen Untersuchungsrichterin mit, dass sie nach dem Vorfall vom 10. Februar 2002 zwei Wochen lang krankgeschrieben gewesen sei.