Die Kosten eines allfälligen Strafvollzuges gehen zu Lasten des Kantons Graubünden. 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich 7,6% MWST zu Lasten des Kantons Graubünden. B. Zum Verfahren 1. Die Untersuchungsakten und die Akten der Vorinstanz seien beizuziehen. 2. Das Verfahren sei zu sistieren, bis das angefochtene Urteil durch die Vorinstanz erläutert wurde. 3. Die allfällige Berufung gegen den Erläuterungsentscheid sei mit dem vorliegenden Verfahren zu vereinen.“