4. Der Vollzug der Strafe sei unter Anordnung einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben. 5. Die Adhäsionsklage sei abzuweisen. 6. Die Untersuchungskosten von CHF 4'770.00 und die Gerichtsgebühren von Fr. 4'000.00 seien zu 1/3 vom Staat und zu 2/3 von A. zu tragen. Der Rechtsvertreter von A. sei für das Untersuchungsverfahren und das Verfahren vor Bezirksgericht Plessur ausseramtlich zulasten des Kantons Graubünden mit CHF 1'000.00 zu entschädigen. Die Kosten eines allfälligen Strafvollzuges gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.