Dominik Infanger hatte vorliegend eine Antwort zur Berufung der Staatsanwaltschaft einzureichen und dafür Instruktionen von seinem Mandanten einzuholen. Unter diesen Umständen erscheint dem Kantonsgerichtsausschuss eine Entschädigung in Höhe von Fr. 800.-- angemessen. Die Kosten der amtlichen Verteidigung sind als Teil der Kosten des Berufungsverfahrens ebenfalls auf die Staatskasse zu nehmen. 18 Demnach erkennt der Kantonsgerichtsausschuss : 1. Die Berufung wird teilweise gutgeheissen und die Ziffern 5 und 6 des angefochtenen Urteils werden aufgehoben.