2'917.50. Zuzüglich der geltend gemachten Spesen von Fr. 232.10 sowie der Mehrwertsteuer von 7,6 % beträgt das Honorar für die amtliche Verteidigung im vorinstanzlichen Verfahren somit Fr. 3'388.95, so dass Dr. iur. Dominik Infanger mit Fr. 3‘400.-- zu entschädigen ist.