Der amtliche Verteidiger machte für das gesamte erstinstanzliche Verfahren einen Zeitaufwand von 28.9 Stunden geltend. Gemäss der detaillierten Honorarrechnung entfallen davon 9.45 Stunden auf den Zeitraum vor dem 18. November 2002, das heisst auf das Untersuchungsverfahren, so dass als Aufwand für die amtliche Verteidigung im Gerichtsverfahren 19.45 Stunden zu berücksichtigen sind. Bei dem für die amtliche Verteidigung massgeblichen Ansatz von Fr. 150.-- (vgl. Art. 9 der Verordnung über Gebühren und Entschädigungen der im Strafverfahren mitwirkenden Personen sowie das Rechnungswesen) ergibt dies einen Betrag von Fr. 16