Rechtsanwalt Dr. iur. Dominik Infanger war vom Bezirksgerichtspräsidenten Hinterrhein am 25. November 2002 für das Verfahren vor Bezirksgerichtsausschuss Hinterrhein als amtlicher Verteidiger eingesetzt worden. Der entsprechende Antrag war am 18. November 2002, nach der Anklageerhebung, gestellt worden. Für das Untersuchungsverfahren lag kein Begehren auf Bestellung eines amtlichen Verteidigers vor. Als Kosten der amtlichen Verteidigung sind daher nur diejenigen zu berücksichtigen, die ab dem Zeitpunkt der Gesuchseinreichung am 18. November 2002 entstanden sind. Zuvor handelte es sich um eine private Verteidigung.