Dieser wurde am 2. Oktober 1995 abgeschlossen, wobei die Konkursmasse über Fr. 270’000.-- betrug. Offenbar verfügte das Unternehmen aber bis zum Zeitpunkt des Konkurses und daher auch zum Zeitpunkt der Darlehenshingabe im Frühjahr 1993 noch über finanzielle Mittel. Auf die Bilanz des Jahres 1993, welche von der Staatsanwaltschaft als eindeutiges Zeichen der Zahlungsunfähigkeit ins Recht geführt wird, konnte im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme nicht abgestellt werden. Unklar ist auch, ob im Frühjahr 1993 die Bilanz des Jahres 1992 überhaupt schon vorlag. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Finanzlage bereits in diesem Zeitpunkt schlecht war.