Letztlich ist auch nicht davon auszugehen, dass die finanziellen Verhältnisse von X. so schlecht waren, dass er von Anfang an vernünftigerweise gar nicht damit rechnen durfte, die Darlehen nach zwei Monaten zurückzahlen zu können. Zwar befand sich das Unternehmen des Berufungsbeklagten aufgrund der Akten bereits im Jahr 1993 in schlechten finanziellen Verhältnissen. Am 10. November 1994 wurde über das C. denn auch der Konkurs eröffnet. Dieser wurde am 2. Oktober 1995 abgeschlossen, wobei die Konkursmasse über Fr. 270’000.-- betrug.