b) Die Täuschung liegt in einem Verhalten, das darauf gerichtet ist, bei einem andern eine von der Wirklichkeit abweichende Vorstellung hervorzurufen, sei es durch die Mittel der mündlichen oder schriftlichen Sprache, durch Gesten oder durch konkludentes Verhalten (Stefan Trechsel, Schweizerisches Strafgesetzbuch, 8