5. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus: Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft Graubünden Fr. 1873.-- Gerichtsgebühr Fr. 2870.-- Total Fr. 4743.-- gehen zu einem Fünftel (Fr. 948.60) zulasten von X.. Dieser Betrag ist zusammen mit der Busse von Fr. 100.--, total somit Fr. 1048.60, innert 30 Tagen seit Mitteilung des Entscheides an das Bezirksgericht Hinterrhein, PC-Konto 70-4650-5 zu überweisen. Die übrigen vier Fünftel gehen zulasten des Kantons Graubünden.